Die jüngsten Entwicklungen deuten darauf hin, dass sich bei der Verfolgung palästinensischer politischer Arbeit in Europa eine vernetzte europäisch-amerikanische Repressionspraxis herausbildet: Die europäische Seite übernimmt die Verfolgung und trägt die erforderlichen Informationen zusammen, während die amerikanische Seite die Betroffenen auf US-Terrorlisten setzt. Auf diese Weise können sie auch in Europa leichter sanktioniert und kriminalisiert werden – unter Umgehung der dort geltenden Gesetze und Verfahren sowie mithilfe willkürlicher Maßnahmen und Sanktionen eines Drittstaates.
Die vom US-Finanzministerium auf Grundlage der Executive Order 13224 zur Terrorismusbekämpfung geführten Sanktionslisten ermöglichen den US-Behörden eine Reihe von Maßnahmen gegen Einzelpersonen und Organisationen. Dazu gehört auch die Beschlagnahmung des Eigentums all jener, denen geschäftliche Beziehungen zu diesen Organisationen vorgeworfen werden. Die Executive Order wurde im September 2001 vom damaligen US-Präsidenten George W. Bush erlassen.
In Europa sehen sich die von solchen US-Maßnahmen Betroffenen mit zahlreichen Schwierigkeiten konfrontiert, ohne dass sie tatsächlich wegen einer Straftat verurteilt worden wären. Häufig verlieren sie ihr Bankkonto und ihre Lebensgrundlage, insbesondere wenn ihr Einkommen von einer Einrichtung abhängt, die von den amerikanischen Sanktionen betroffen sein könnte. Hinzu kommen die öffentliche Diffamierung der Betroffenen und ihre Einstufung als Sicherheitsrisiko durch europäische Exekutivbehörden.
Dieser Mechanismus nimmt den Betroffenen die Möglichkeit, sich wirksam gegen die daraus folgenden administrativen Strafmaßnahmen zu verteidigen. Diese können ihre Asyl- oder Aufenthaltsdokumente betreffen und bis zu geheimdienstlicher Überwachung, Hausdurchsuchungen und Festnahmen reichen. Darauf können Gerichtsverfahren folgen, die sich auf breit formulierte Bestimmungen nationaler Anti-Terror-Gesetze stützen. Diese erlauben es den Behörden, sich auf Geheimdienstberichte und geheime Beweismittel zu berufen, die von der Verteidigung weder eingesehen noch widerlegt werden können.
Der Fall Mustafa Ayyash
Zu den bekannten Fällen gehört der palästinensische Journalist und Aktivist Mustafa Ayyash, Gründer des Nachrichtennetzwerks „Gaza Now“. Das US-Finanzministerium setzte ihn im März 2024 auf seine Sanktionsliste und beschuldigte ihn der Terrorismusfinanzierung. Grundlage dafür war, dass seine Plattform Spendenkampagnen zur Unterstützung von Hilfsmaßnahmen im Gazastreifen beworben hatte.
Im April 2024 wurde die Wohnung des in Österreich lebenden Ayyash nachts gestürmt und durchsucht. Die österreichischen Behörden befragten ihn, ließen ihn jedoch mangels Beweisen wieder frei. Im August 2025 wurde er aufgrund eines österreichischen Interpol-Ersuchens erneut festgenommen, diesmal in Amsterdam. Seither befindet er sich in Österreich in Haft und wartet auf seinen Gerichtstermin. Ihm werden Terrorismusfinanzierung und die Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation vorgeworfen.
Hinsichtlich des finanziellen Anklagepunkts – des Vorwurfs der Terrorismusfinanzierung – stützen sich die österreichischen Behörden auf amerikanische Anschuldigungen, die ihrerseits auf nicht einsehbaren Sicherheitsberichten beruhen. Der politische Teil des Verfahrens, also die behauptete Mitgliedschaft in mehreren verbotenen palästinensischen und libanesischen Organisationen, stützt sich auf seine journalistische und mediale Tätigkeit, die nach Ansicht der Behörden den Zwecken einer terroristischen Organisation diene. Das scheint in der Auffassung der Staatsanwaltschaft für Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation zu genügen.
Vorgehen gegen linke Organisationen
Am 27. August 2026 setzten die Vereinigten Staaten mehrere Organisationen auf ihre Liste internationaler terroristischer Organisationen: die in Großbritannien wegen ihrer direkten Aktionen gegen Rüstungsunternehmen verbotene Organisation Palestine Action, die in Europa aktive Organisation Masar Badil sowie Autistici/Inventati, die nach Darstellung der US-Regierung linken Aktivistinnen und Aktivisten weltweit digitale Infrastruktur und Werkzeuge zur Verfügung stellt.
In seiner Erklärung zu den drei Organisationen bezeichnete das US-Finanzministerium Masar Badil als Tarnorganisation des Netzwerks Samidoun, das sich mit palästinensischen Gefangenen solidarisiert. Das Ministerium hatte Samidoun bereits im Oktober 2024 auf seine Sanktionsliste gesetzt und die Organisation als Tarnstruktur der Volksfront zur Befreiung Palästinas bezeichnet. Die Volksfront wird von den Vereinigten Staaten seit 1997 als terroristische Organisation eingestuft.
Nach Auffassung Washingtons sind Masar Badil und Samidoun Teil desselben politischen Projekts. Beide Organisationen sollen gemeinsame Mechanismen zur Spendensammlung nutzen und über gemeinsame Führungspersonen und Mitglieder in ihren Leitungsgremien verfügen. Vier dieser Personen waren bereits zuvor als führende Mitglieder von Samidoun auf die Sanktionsliste gesetzt worden.
Der Fall Zaid Abdulnasser
Die amerikanischen Behörden gaben außerdem bekannt, dass die Palästinenserin Rawa Alsagheer, Koordinatorin von Samidoun und Masar Badil in Brasilien, sowie der in Deutschland lebende palästinensische Flüchtling und Aktivist Zaid Abdulnasser auf die Liste gesperrter Personen gesetzt wurden. Die US-Behörden betrachten beide als Führungspersonen von Masar Badil.
In einem Interview mit der Nachrichtenplattform Drop Site erklärte Zaid Abdulnasser, die Entscheidung habe ihn überrascht. Er sei zuvor von keiner Stelle befragt oder zur Verantwortung gezogen worden und habe erst durch die Medien davon erfahren.
Sein Rechtsanwalt Alexander Gorski äußerte die Vermutung, dass die Entscheidung auf einem Informationsaustausch zwischen amerikanischen und deutschen Behörden beruhe. Er betonte, sein Mandant habe keine Straftat begangen und sei mit keinerlei strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Ziel der Maßnahme sei vielmehr, seine politische Arbeit zu treffen – insbesondere sein Engagement für palästinensische Gefangene – und dies im Rahmen einer Kampagne der US-Regierung gegen die Linke.
Seit dem Sommer 2023 versuchen die deutschen Behörden zudem, Abdulnasser den Flüchtlingsstatus abzuerkennen. Zunächst beriefen sie sich auf verfahrensrechtliche Gründe und warfen ihm vor, falsche Angaben zu seinem ursprünglichen Wohnort gemacht zu haben. Später begründeten sie die geplante Aberkennung mit seiner öffentlich erklärten Unterstützung des palästinensischen Widerstands und seiner politischen Tätigkeit.
Die Verhandlung über seinen Einspruch gegen diese Maßnahme fand am Mittwoch, dem 2. September, statt und fiel zeitlich mit den amerikanischen Entscheidungen zusammen. Die Urteilsverkündung wurde nun auf Mitte September verschoben, nachdem sein Anwalt wegen Zweifeln an der Unparteilichkeit der Richterin einen Befangenheitsantrag gestellt hatte. Sie hatte Abdulnasser als Täter bezeichnet, obwohl sie zugleich eingeräumt hatte, dass er keine gesetzlich strafbare Handlung begangen habe.
Verfahrensgrundlagen und Präzedenzfälle für eine umfassendere Verfolgung
Die genannten Fälle sind Beispiele für eine transatlantische Zusammenarbeit, bei der europäische Behörden Informationen liefern, die zur Erstellung belastender Akten benötigt werden. Die Vereinigten Staaten schaffen wiederum eine verfahrensbezogene Grundlage, die es europäischen Exekutivbehörden erleichtert, die in Europa geltenden Maßstäbe und Gesetze zu umgehen und gegen organisierte politische Arbeit vorzugehen – angefangen bei palästinensischen Organisationen bis hin zu linken Basisgruppen und Gegnern der herrschenden Ordnung in Europa.
Auch wenn die amerikanischen Einstufungen und Anschuldigungen für europäische Gerichte keine verbindliche Rechtsgrundlage darstellen, dienen sie den Exekutivbehörden als Rechtfertigung dafür, die Betroffenen zu überwachen und zu verfolgen. Administrative Entscheidungen und Maßnahmen erschweren deren Alltag, bis die Gerichte – häufig erst nach langer Zeit – darüber entscheiden.
In Strafverfahren, die darauf abzielen, politische Meinungen oder Äußerungen als Verherrlichung des Terrorismus oder als Mitgliedschaft in verbotenen Organisationen zu kriminalisieren, werden amerikanische Einstufungen und Maßnahmen als zusätzliche „Indizien“ für die Vorwürfe der Behörden herangezogen. Diese arbeiten gezielt darauf hin, juristische Präzedenzfälle zu schaffen, um die organisierte palästinensische Arbeit zu bekämpfen und Handlungen wie Äußerungen zu kriminalisieren, die den Zielen der palästinensischen Nationalbewegung dienen.
Weiterführende Informationen und Quellen
Artikel von Drop Site über die Kriminalisierung der drei Organisationen und Zaid Abdulnasser
Erklärung des US-Finanzministeriums
Deutschsprachiger Bericht über die Gerichtsverhandlung von Zaid Abdulnasser
نادي فلسطين العربي APC